AGB




Allgemeine Geschäftsbedingungen



1. Anforderungen unserer Angebote schriftlich/mündlich bedeutet Auftragserteilung/Maklervertrag und gleichzeitig Anerkennung unserer Bedingungen und Provisionssätze.
Eine Weitergabe unserer Angebote an Dritte ist nicht gestattet. Zuwiderhandlung berechtigen uns zum Schadenersatz.

2. Für die Erfüllung der Verpflichtung haftet neben dem Vollmachtgeber auch der Bevollmächtigte.

3. Angebote gelten für den Abschluss als ursätzlich und anerkannt, wenn sie nicht unverzüglich unter Quellenangabe zurückgewiesen werden.

4. Irrtum, Zwischenverkauf und –vermietung bleiben vorbehalten. Alle Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich.

5. Ersatz-, Zusatz-, Ergänzungsgeschäfte, Optionen, Vorkaufs- und Erbbaurechte, sowie der Nachweis von Objekten, die im Wege der Zwangsversteigerung erworben werden, sind provisionspflichtig.

6. Vertragsabschlüsse aller Art, die durch die Kontaktherstellung der beiden Vertragspartner durch uns erfolgen, sind ebenfalls provisionspflichtig.

7. PROVISIONSSÄTZE
Die nachstehend aufgeführten Sätze entsprechen den üblichen Maklerprovisionen.
Sie sind im Erfolgsfall zu zahlen:
a) bei An- und Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen berechnet vom Vertragswert vom Verkäufer wie auch vom Käufer je 3%

b) bei An- und Verkauf von Grundbesitz, berechnet von dem Gesamtbetrag, den der Käufer an 
Verkäufer und/oder sonstige Dritte leistet vom Käufer.
5,95%

c) Erbbaurecht vom gesamten zu zahlenden Erbbauzins vom Berechtigten, 2%
von den auf dem Grundstück stehenden Gebäuden vom Berechtigten 5,95%

d) Vorkaufsrecht, berechnet vom Verkehrswert der Liegenschaften 2%
 (zahlbar vom Berechtigten)

e) Bei Vermietung und Verpachtung und vergleichsbaren Nutzungsträgern vom Mieter/Pächter
I) Vertragsdauer bis 5 Jahre (Mindestgebühr) 2,0 Netto-Monatsmieten
II) 5 Jahre übersteigende Vertragsdauer 3,0 Netto-Monatsmieten
III) Vormietrecht und Optionsrecht, unabhängig
von der tatsächlich vereinbarten Dauer 0,5 Netto-Monatsmieten

f) Übernahmekosten jegl. Art (Abstandszahlungen für Einrichtungen, Mobiliar, Geschäftswert etc.)
vom Mieter/Pächter

g) Bei Vermittlung von Lieferantenverträgen, Kooperationen, Darlehensverträgen, Verträgen zur Aufbaufinanzierung u.a. ist vor Abschluss des Vertrages mit uns eine Provisionsvereinbarung schriftlich für den jeweiligen Fall zu treffen, andernfalls gelten für die Parteien von uns festzusetzenden Provisionssätze als anerkannt.

Zu den vorstehenden Provisionssätzen werden die jeweils gültigen Mehrwertsteuerbeträge zugeschlagen.

Die Provisionen sind fällig bei Vertragsabschluss.

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt vereinbart.

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Wenn Sie Fragen zu unseren AGB haben, beantworten wir Ihnen diese gerne.
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